Insbesondere für Alleinstehende kann ein solcher Schritt sinnvoll sein. Dabei lassen sich mithilfe eines solchen Vertrags die genauen Vorstellungen und Wünsche der eigenen Bestattung schriftlich festhalten.
So regelt er beispielsweise:
- die Bestattungs- und Grabart
- den Ablauf der Trauerfeier
- die Wahl des Friedhofs
- die Grabpflege
- finanzielle Vereinbarungen
So besteht etwa die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur abzuschließen. Eine solche Police bekommen alle Interessenten, die höchstens 80 Jahre alt sind. Gesundheitsfragen haben Sie bei dieser Sterbegeldversicherung nicht zu beantworten.
Alternativ dazu eignet sich auch eine treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern zur finanziellen Absicherung des geschlossenen Vertrags. Gerne informieren wir Sie dabei über die Angebote der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Weitere Details zur Bestattungsvorsorge erläutern wir Ihnen jederzeit in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch. Statten Sie uns dazu einfach einen Besuch in unserem Beerdigungsunternehmen in Oldenburg ab.